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Sozialrecht

Wir beraten Sie auch im Bereich des Sozialrechts, wobei wir uns auf bestimmte Bereiche des umfangreichen Gebietes des Sozialrechts beschränken. So sind wir für Sie tätig im Bereich des Rentenrechts (Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente), des Bezuges von Arbeitslosengeld I und in Teilbereichen des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV).

Sprechen Sie uns gerne an, ob der Sachverhalt, für den Sie anwaltliche Hilfe benötigen, in unseren Tätigkeitsbereich fällt. Sollte der von Ihnen zur Prüfung vorgelegte Sachverhalt nicht in die Bereiche des Sozialrechts fallen, die wir auch bearbeiten, empfehlen wir Ihnen einen Kollegen, mit dem wir auf dem Gebiet des Sozialrechts zusammen arbeiten und der ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Sozialrechts ist.

 

 

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