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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Bereichen des Individual- sowie des kollektiven Arbeitsrechts.

 

Individual-Arbeitsrecht

Beim Individual-Arbeitsrecht handelt es sich um alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So z.B. im Zusammenhang mit der Frage, ob eine ausgesprochene Kündigung wirksam ist und ob überhaupt ein Sachverhalt ausreichend ist, eine Kündigung auszusprechen oder der Frage, ob die Gehaltsabrechnung ordnungsgemäß erstellt wurde. Weitere Problemfelder im Individual-Arbeitsrecht bestehen häufig auch im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung, der Selbstbeurlaubung durch die Arbeitnehmer oder im Zusammenhang mit der Frage, welche Anweisungen der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts dem Arbeitnehmer erteilen darf, bzw. welche Arbeiten ein Arbeitnehmer nicht durchzuführen braucht.

Gerade dann, wenn es um die Bewertung einer Kündigung geht, ist ein schnelles Handeln erforderlich. Kündigungsschutzklagen müssen binnen 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung bei Gericht eingegangen sein, anderenfalls wird die Kündigung grundsätzlich als wirksam angesehen. Auch beim Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist häufig schnelles Handeln erforderlich; so ist eine fristlose Kündigung nur binnen 14 Tagen nach Kenntnis des zur Kündigung berechtigenden Grundes möglich. Wenn dann auf Seiten des Arbeitgebers noch Beteiligungsrecht zu beachten sind, wie z.B. die Anhörung des Betriebsrats oder des Integrationsamtes, können Unachtsamkeiten seitens des Arbeitgebers zum Ausschluss des Rechts zur fristlosen Kündigung führen.

Darüber hinaus sind wir regelmäßig mit Fragen des Mutterschutzes und im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Elternzeit befasst. Fragen, die heute von immer größerer Bedeutung sind.

Um alle diese Punkte beachten zu können, sollten Sie sich grundsätzlich schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen. Profitieren Sie von nachgewiesener Expertise!

 

Kollektives Arbeitsrecht

Im kollektiven Arbeitsrecht ist das Verhältnis des Betriebsrats zum Arbeitgeber betroffen. Immer dann, wenn es z.B. um Fragen des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung, der Beteiligung des Betriebsrats bei Entscheidungen des Arbeitgebers, der Frage der Gründung eines Betriebsrats, der Ausstattung des Betriebsrats oder ähnliches geht, bewegen Sie sich auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts. Wir sind auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts Ihr kompetenter Anspruchpartner, um Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, der Gewerkschaft oder dem Arbeitgeberverband zu vertreten und Lösungen zu entwickeln, die Ihren Interessen entsprechen. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch in Einigungsstellenverfahren.

 

 

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