Kompetent · Erfahren · Persönlich · Zielgerichtet · Durchsetzungsfähig · Bedarfsorientiert

Mietrecht

Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Durchsetzung von Ansprüchen bzw. der Abwehr geltend gemachter Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis stehen.

Egal, ob es sich um Rechtstreitigkeiten aus einem gewerblichen oder einem Wohnraummietverhältnis handelt, bei uns sind sie gut aufgehoben.

Durch ständige Urteile des BGH für Mietverhältnisse, aber auch durch die vielen gesetzlichen Regelungen, die heute regulierend in Mietverhältnisse eingreifen, ist es heute mehr denn je erforderlich, für die Wahrnehmung Ihrer Rechte aus Mietverhältnissen, eine Person zu beauftragen, die sich im Mietrecht auskennt. Neben Mieter- und Vermietervereinen ist der Rechtsanwalt für Sie der erste Ansprechpartner.

Anders als bei oben genannten Interessenverbänden zahlen Sie den Rechtsanwalt nur dann, wenn Sie ihn wirklich brauchen.

Die Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, der Auspruch einer Kündigung, die Abrechnung von Nebenkosten bzw. die Abwehr von Mieterhöhungsverlangen, die Abwehr von Kündigungen oder die Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen gehören zu unseren Aufgabengebieten. Wir überprüfen auch Ihre Mietverträge dahin, inwieweit diese noch mit der heutigen Rechtsprechung des BGH konform sind oder evtl. Regelungen enthalten, die heute schon unwirksam sind.

Wenn Sie Fragen haben oder in Ihrem Mietverhältnis Hilfe brauchen, sprechen Sie uns an.

 

 

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