Verkehrsrecht
"Verkehrsrecht" ist ein weiter Begriff und umfasst nicht nur den Straßenverkehr mit sämtlichen Verkehrsteilnehmern wie z.B. Fußgänger, Fahrradfahrer, Tretrollerfahrer und Kraftfahrer, sondern darüber hinaus alles "rund ums Auto" und Fahrerlaubnisse. Eingeschlossen sind Bereiche des Zivilrechts, des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie auch Verkehrs-Verwaltungsrecht.
Verkehrs-Zivilrecht
Im Bereich des Zivilrechts geht es hauptsächlich um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen. Wir vertreten überwiegend Privatpersonen bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche, aber auch größere Haftpflichtversicherungen, sofern diese vor dem Amts- oder Landgericht Lüneburg auf Schadenersatz aus Verkehrsunfällen in Anspruch genommen werden.
Neben den materiellen Schadenersatzansprüchen, wie z.B. der Erstattung der Reparaturkosten des beschädigten Kraftfahrzeugs, des sogenannten Haushaltsführungsschadens oder eines zukünftigen Verdienstausfalls geht es häufig auch um die Geltendmachung bzw. Abwehr immaterieller Schadenersatzansprüche, wie z.B. dem Schmerzensgeld. Um alle für die Wahrnehmung Ihrer Interessen erforderlichen Informationen zusammenstellen zu können, haben wir in unserem Download-Bereich den "Fragebogen für Anspruchsteller" zur Verfügung gestellt. Wenn Sie sich dieses Formular ausdrucken, haben Sie alle Informationen zur Hand, die wir für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen.
Die Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGH, der sich mit den Schadenersatzfragen befasst, ist in den letzten Jahren erheblich im Wandel, so dass Sie hier auf alle Fälle anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen sollten.
Neben dem Bereich "Schadenersatz" geht es im Verkehrszivilrecht aber z.B. auch um versicherungsrechtliche Fragen. Diese können z.B. dann auftreten, wenn Ihnen Ihr Pkw entwendet wurde und die Vollkaskoversicherung Ihren Schaden nicht erstatten will mit der Behauptung, es würde sich um einen vorgetäuschten Diebstahl handeln. Ein weiterer denkbarer (und nicht seltener) Fall ist dann gegeben, wenn Sie unter alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht haben und der Haftpflichtversicherers Ihres Kraftfahrzeugs von Ihnen nun Erstatz der Unfallaufwendungen verlangt.
Letztendlich geht es im Verkehrszivilrecht auch immer wieder um die Frage, ob der Verkäufer eines Fahrzeugs für einen am Fahrzeug eingetretenen Mangel einzustehen hat.
Das Verkehrszivilrecht ist also sehr umfassend, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig aufgehoben sind, sprechen Sie uns einfach an, wir nehmen Ihre Interessen wahr.
Straf- und Ordnungswidrikeitenrecht
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, setzt sich immer der Gefahr aus, eine Ordnungswidrikeit oder gar eine Straftat zu begehen. Leider ist niemand unfehlbar; jeder von uns macht Fehler. Diese können, gerade bei der Teilnahme am Straßenverkehr, schlimme Folgen haben. Eine Sekunde der Unachtsamkeit und schon haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht, weil Sie einem anderen Fahrzeug hinten auf gefahren sind. Ein alltäglicher Vorgang, der erhebliche Konsequenzen haben kann. Zum einen ist natürlich das Fahrzeug, auf das Sie aufgefahren sind, beschädigt. Sie haben sich somit einer Sachbeschädigung schuldig gemacht. Vielleicht wurde bei dem Verkehrsunfall sogar noch jemand verletzt; schon haben Sie auch eine Körperverletzung begangen. Ein leider auch häufig vorkommendes Delikt ist die sog. Trunkenheitsfahrt oder Fahrten unter berauschenden Mitteln, wie z.B. Cannabis. Wer betrunken oder berauscht ein Fahrzeug im Verkehr führt (auch ein Fahrrad zählt dazu!!!!), hat einen Straftatbestand mit erheblichen Konsequenzen verwirklicht.
Weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr, das nicht gegen Strafgesetze verstößt, kann gleichwohl zu unangenehmen Folgen für Sie führen. Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unterschreitung des Mindestabstandes etc. kann dazu führen, dass Sie entweder sofort einen Bußgeldbescheid, häufig verbunden mit einem Fahrverbot, zumindest aber Punkte im Verkehrszentralregister erhalten.
Wir verteidigen Sie in Ihrem Verfahren und versuchen, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Verkehrsverwaltungsrecht
Viele der oben angesprochenen Punkte können dazu führen, dass Sie auch auf dem Gebiet des Verkehrsverwaltungsrechts anwaltliche Hilfe benötigen. Sei es, dass Sie die Löschung von Punkten aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg begehren, nachdem die Eintragungsfrist abgelaufen ist oder aber die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigen Entzug betreiben wollen. Auch dann, wenn gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde, werden wir für Sie tätig. Gerade dann, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis auf Grund einer Trunkenheits- oder Rauschfahrt entzogen wurde, kommt es bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu Schwierigkeiten. Entweder wird die Durchführung einer MPU ("Idiotentest") angeordnet oder die Behörde verlangt die Vorlage ärztlicher Gutachten. Immer dann, wenn es um den Erhalt oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die Erteilung einer Fahrtenbuchauflage oder ähnliches geht, sind wir auch im Verwaltungsverfahren Ihr Ansprechpartner.
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