Baurecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten, bei denen es sich um Privatpersonen, aber auch um Handwerksunternehmen handelt, auch im Bereich des privaten Baurechts. Jeder, der schon einmal ein Haus gebaut oder eine größere Renovierung durchgeführt hat weiß, dass es während der gesamten Bauphase zu Problemen kommen kann. Fehler in der Bauausführung durch die beteiligten Gewerke, aber auch säumige Auftraggeber gehören heute zum Alltag.
Es ist heute kaum noch möglich, nur "mit Handschlag" einen Vertrag zu schließen und sich hinterher darauf zu verlassen, dass der Vertrag vereinbarungsgemäß durchgeführt wird oder aber bei auftretenden Problemen die Beteiligten sich "anständig" verhalten.
Deshalb ist es wichtig, schon gleich zu Beginn des Vertragsverhältnisses wasserdichte Bauverträge, die alle Arbeiten beinhalten, abzuschließen. Hierbei stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Aber auch das Feststellen von Baumängeln in gerichtlichen sog. selbständigen Beweisverfahren und das Durchsetzen Ihrer Forderungen bzw. die Gespräche mit Sachverständigen übernehmen wir für Sie. Wir sind in jeder Phase Ihres Bauvorhabens der richtige Ansprechpartner und versuchen schon im Vorfeld, langwierige und vor allem auch kostenintensive Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Scheuen Sie nicht den frühen Weg zum Anwalt; oft ist es für Sie kostengünstiger, sich vor einem Rechtstreit anwaltlichen Rat einzuholen, damit die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden.
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