Kompetent · Erfahren · Persönlich · Zielgerichtet · Durchsetzungsfähig · Bedarfsorientiert

Inkasso

Wir sind für unsere privaten, gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Mandanten selbstverständlich auch im Bereich des Inkasso tätig. Sie haben eine Forderung gegen Ihren Auftragnehmer, Kunden, Patienten oder gegen einen Dritten, dieser reagiert aber nicht oder die Post kommt als unzustellbar zurück, weil die Person oder das Unternehmen nicht mehr auffindbar ist. Alltägliche Probleme, derer wir uns gerne in Ihrem Interesse annehmen. Sie haben Ihre Leistung erbracht und sollen in den Genuss des Ihnen zustehenden Betrages kommen. Und das so schnell wie möglich!

Sie brauchen nicht erst die 1. Zahlungserinnerung, 2. Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und 2. Mahnung zu versenden, bevor Sie sich professioneller Hilfe bei der Beitreibung Ihrer Forderung bedienen. Schon nach der ersten Zahlungserinnerung nach Fälligkeit der Forderung ist der Verzug des Schuldners eingetreten, so dass Sie sich schon dann eines Anwaltes bedienen können. Die Kosten hat grundsätzlich Ihr Gegner zu erstatten; ob die Voraussetzungen bereits vorliegen, klären wir mit Ihnen ab, bevor wir für Sie tätig werden.

Wir übernehmen für Sie das Anschreiben der Schuldner nach Mahnung oder anderweitigen Verzugeintritts, leiten ein Mahnbescheids- und Vollstreckungsbescheidsverfahren ein, wenn die Forderung trotz Einschaltung eines Anwalts nicht ausgeglichen wird, wir ermitteln neue Anschriften und erstellen das Forderungskonto und beschreiten den Klageweg, wenn die anderen Maßnahmen zur Beitreibung Ihrer Forderung fruchtlos geblieben sind. Sobald wir Ihre Forderung tituliert haben, betreiben wir für Sie auch die Zwangsvollstreckung.

Zu unseren Kunden gehören Handwerker, Ärzte, Unternehmer, Unternehmen und Privatpersonen.

 

 

zurück zu home